Nach Inkrafttreten der Verordnung QU 1169/2011 zur Information der Verbraucher über Lebensmittel informieren wir unsere Kunden, dass unsere Zubereitungen Spuren enthalten können von: 1. Glutenhaltigem Getreide, d.h. Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel , Kamut oder ihre Hybridstämme) und daraus hergestellte Erzeugnisse, ausgenommen: Glukosesirupe auf Weizenbasis, einschließlich Dextrose (1); Maltodextrine auf Weizenbasis (1); Glucosesirupe aus Gerste; Getreide zur Herstellung von alkoholischen Destillaten, einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs. 2. Krebstiere und Krebstierprodukte 3. Eier und Eiprodukte 4. Fisch und Fischprodukte, ausgenommen: Fischgelatine als Trägerstoff für Vitamin- oder Carotinoidpräparate; Gelatine oder Hausenblase als Schönungsmittel in Bier und Wein 5. Erdnüsse und Erdnussprodukte 6. Sojabohnen und Sojabohnenprodukte, ausgenommen: raffiniertes Sojaöl und -fett (1), natürliche gemischte Tocopherole (E306), natürliches D-Alpha-Tocopherol, natürliches D -alpha-Tocopherolacetat, natürliches D-alpha-Tocopherolsuccinat aus Soja; Pflanzenöle aus Phytosterinen und Phytosterinestern auf Sojabasis; Pflanzenstanolester, hergestellt aus Pflanzenölsterinen auf Sojabohnenbasis 7. Milch und Milchprodukte (einschließlich Laktose), ausgenommen: Molke zur Herstellung von alkoholischen Destillaten, einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs; Lactiol 8. Schalenfrüchte, nämlich: Mandeln (Amygdaluscommunis L.), Haselnüsse (Corylus avellana), Walnüsse (Juglans regia), Cashewnüsse (Anacardium occidentalis), Pekannüsse (Caryaillinoiesis (Wangenh) K. Koch), Paranüsse (Bertholletiaexcelsa), Pistazien (Pistacia vera), Queensland-Nüsse (Macadamia ternifolia) und daraus hergestellte Erzeugnisse 9. Sellerie und Sellerieerzeugnisse 10. Senf und Senferzeugnisse 11. Sesamsamen und Erzeugnisse auf Sesamsamenbasis 12. Schwefeldioxid und Sulfite in Konzentrationen über 10 mg /kg oder 10 mg/l bezogen auf Gesamt-SO 2 , zu berechnen für die verzehrfertig angebotenen oder gemäß den Herstellerangaben rekonstituierten Produkte 13 Lupinen und Erzeugnisse auf Lupinenbasis 14. Weichtiere und Erzeugnisse auf Weichtierbasis (1) Und abgeleitete Produkte, sofern die Verarbeitung, der sie unterzogen wurden, wahrscheinlich nicht zu einer Erhöhung des Allergenitätsgrades führt, der von der Behörde für das mir bekannte Basisprodukt festgestellt wurde keine Derivate Viele andere Lebensmittel können allergische oder pseudoallergische Reaktionen hervorrufen, gelten jedoch in Europa nicht als häufige Allergene und werden daher nicht als eines der Top-14-Allergene eingestuft.

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