In unserer Küche verwenden wir einen Schnellkühler, um die Qualität, den Geschmack und die Frische unserer Rohstoffe zu erhalten und zu gewährleisten. Der Fisch wird gemäß den Anforderungen der EG-Verordnung 853/04, Anhang III, Abschnitt VIII, Kapitel 3, Buchstabe D, Punkt 3, einer vorbeugenden Desinfektion unterzogen.

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